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Roman Rizman
Delluxe - Dellenreparatur Rizman
Ringstraße 19
82223 Eichenau

Telefon: 08142 / 466 12 92
Mobil: 0176 / 22 83 56 83

E-Mail: info@delluxe-dellen.de
Web: www.delluxe-dellen.de

IBAN: DE87700100800072645806
BIC: PBNKDEFF

Steuer-Nr.: 117/263/30842
Ust-IdNr: DE286084132


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Datenschutz

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Allgemeine Geschäsftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr Delluxe - Dellenreparatur Rizman - folgend vereinfachend "Delluxe" genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen Delluxe und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden .

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von Delluxe sind freibleibend undunverbindlich.

1.5 Delluxe ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.


2. Lieferung und Leistung

2.1 Sämtliche Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische Abweichungen von Angaben in schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Delluxe hergeleitet werden können.

2.2 Delluxe behält sich das Recht zu zumutbaren Teilleistungen ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,wenn die Leistungen zum vereinbarten Liefertermin erbracht wurden. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Delluxe zu vertreten sind, so können die Vertragsleistungen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Leistungstermin bzw. die Leistungsfrist - im folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Delluxe vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese Delluxe oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen, kann der Vertragspartner - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins Delluxe schriftlich auffordern, zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät Delluxe in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Delluxe auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er Delluxe nach Ablauf der vorgenannten Frist von zwei Wochen eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Haftung von Delluxe ist jedoch ausgeschlossen,wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um Delluxe in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 Delluxe behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als vier Wochen andauert und dies nicht von Delluxe zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat Delluxe zusätzlich zudem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann Delluxe Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.


3. Prüfung und Gefahrenübergang

3.1 Bei Leistung hat der Vertragspartner diese unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei Delluxe binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Leistung als ordnungsgemäß und vollständig erbracht, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.

3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.3 Die Gefahr geht mit der vollständig erbrachten Leistung, auf den Vertragspartner über.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland werden gesondert berechnet.

4.2 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Leistung.

4.3 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von Delluxe nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem Delluxe die Forderung zusteht.

4.4 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann Delluxe jederzeit wahlweise Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Delluxe Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Delluxe bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag Delluxe zustehenden Forderungen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Leistungen von Delluxe, oder bei dessen Vermögensverfall kann Delluxe vom Vertrag zurücktreten.


6. Gewährleistung

6.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

6.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2.1 Delluxe gewährleistet, dass die Vertragsleistungen in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Delluxe schriftlich bestätigt wurden.

6.2.2 Delluxe kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Leistungen den Anforderungen des Vertragspartners genügen.

6.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit aller Art, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als Delluxe oder von Delluxe hierzu autorisierte Dritte.

6.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

6.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt Delluxe etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

6.2.6 Das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei Delluxe zu rügen.

6.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Delluxe Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzleistung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Delluxe über. Falls Delluxe Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet Delluxe nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

6.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Delluxe die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Leistung verbundenen Nebenkosten trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

6.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Delluxe berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.


7. Haftungsbeschränkung

Ist Delluxe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von Delluxe ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt , haftet Delluxe nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von Delluxe, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von Delluxe, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Delluxe für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.